VORORT EWIV

Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen

26.09.2011 | Bundestag und Bundesrat haben am 23.09.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt.

Bereits am 21.09.2011 verständigte man sich im Vermittlungsverfahren darauf, die Möglichkeit der Abgabe der Einkommensteuererklärung nur alle 2 Jahre aus dem Gesetz zu streichen.

Die folgenden Inhalte des Gesetzes sollen damit umgesetzt werden:

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 € auf 1.000 € angehoben. Die Berücksichtung des höheren Pauschbetrages soll mit der Lohnabrechnung Dezember 2011 erfolgen.

Ab 2012 sind verbesserte Förderungen für Kinder geplant:

Die Vergünstigungen (Kinderfreibetrag, Kindergeld) für volljährige Kinder bis zum Alter von höchstens 25 Jahren sollen künftig unabhängig von den Einkünften oder Bezügen des Kindes (derzeit 8.004 € jährlich) in Anspruch genommen werden können. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind keiner (vollen) Erwerbstätigkeit nachgeht; eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden wöchentlich, Ausbildungsverhältnisse oder geringfügige Beschäftigungen sind dabei unschädlich.

Bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten soll die Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Situation der Eltern wegfallen. Entsprechende Kosten können künftig einheitlich mit 2/3 der Aufwendungen bis zur Höhe von 4.000 € je Kind (Höchstalter regelmäßig 14 Jahre) jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 

Für den Unternehmensbereich wirkt sich die geplante erleichterte elektronische Rechnungstellung positiv aus, weil im Bereich der Rechnungsstellung Bürokratiekosten wegfallen.

26.09.2011

Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben (BFH)

26.08.2011 | Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH enschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann. (BFH-Urteile vom 09.06.2011, veröffentlicht am 24.08.2011) Das steuerliche Reisekostenrecht wurde damit erheblich vereinfacht, weil bei den Fragen, ob Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Pendlerpauschale, 30 Cent pro Fahrtkilometer oder Anspruch auf Verpflegungspauschalen vorliegen, immer auf die regelmäßige Arbeitsstätte abzustellen ist.

Der BFH begründet, dass der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers nur an einem Ort liegen könne, selbst wenn der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebstätten sines Arbeitgebers aufsuche.  

26.08.2011

Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar

14.07.2011 | Gemäß einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 12.05.2011, welche am 13.07.2011 veröffentlicht wurde, können Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Berücksichtigungsfähig sind die Prozesskosten jedoch nur in den Fällen, in denen bereits bei Prozessbeginn eine Aussicht auf Erfolg besteht. In den Fällen, in denen der Prozess aussichtslos erscheint, ist keine Berücksichtigung möglich. 

14.07.2011

Vorsicht bei Vermögensverschiebungen unter Partnern

20.06.2011 | Ehegatten gehen oft sorglos mit Vermögenswerten um, wenn diese untereinander „verschoben“ werden.  Greift die Finanzverwaltung einen solchen Vermögenstransfer auf, kann es dazu kommen, dass Schenkungsteuer festgesetzt wird.  – Insbesondere deswegen, weil alle Zuwendungen innerhalb eines Zehn-Jahre-Zeitraumes zusammen zu rechnen sind und dadurch der Schenkungsteuer-Freibetrag überschritten wird.

 

Solche Konstellationen können sich insbesondere auch dann ergeben, wenn der zuwendende Ehegatte innerhalb von 10 Jahren seit der vorherigen Übertragung eines größeren Vermögenswertes auf den überlebenden Ehegatten verstirbt.

 

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie entsprechende Dispositionen planen.

Haben Sie bereits ein entsprechendes Problem, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

 

20.06.2011

BGH: Keine Kontogebühr bei Darlehenskonten

24.06.2011 | Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.06.2011 (Az.: XI ZR 388/10) müssen Privatkunden für ein Darlehenskonto bei Ihrer kreditgebenden Bank keine Kontogebühren zahlen. Entsprechende Klauseln seien unwirksam. Die Bank führe ein solches Konto lediglich für ihre eigene Buchhaltung, so dass der Gebühr keine Gegenleistung gegenüberstehe. Der Kunde wisse schon aus dem Zins- und Tilgungsplan, wann er wieviel zu zahlen habe, so dass er auf eine solches Konto nicht angewiesen sei.

24.06.2011

Vermögensnachfolge rechtzeitig planen

Ihre Berater für die optimierte Vermögensnachfolge

- gehört zu den Vorsorgemaßnahmen, die frühzeitig zu treffen sind

Zur steueroptimierten Gestaltung der Vermögensnachfolge im privaten und betrieblichen Bereich ist eine frühzeitige Planung notwendig.

Für die Planung sind die Regelungen zum Erbrecht im BGB, des Erbschaftsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes zu beachten. In den überwiegenden Fällen werden die Schenkung unter Lebenden und die Erbschaft im Todesfall gleich behandelt. Ganz wichtig ist es, bei der Vermögensnachfolge nicht nur die erbrechtlichen Aspekte, sondern insbesondere auch die steuerrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Durch die im Jahr 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform wurden sehr großzügige Freibeträge für nahe Angehörige in das Gesetz aufgenommen.

Die Freibeträge betragen in der Steuerklasse I

für Ehegatten: 500.000 €,

für Kinder und Kinder verstorbener Kinder: 400.000 €,

für Enkel: 200.000 €,

für Eltern und Voreltern beim Erwerb von Todes wegen: 100.000 €,

in der Steuerklasse II (Geschwister, Neffen u. Nichten): 20.000 €

und in der Steuerklasse III für eingetrag. Lebenspartn.: 500.000 € und

für die übrigen Personen: 20.000 €.

Diese Freibeträge werden innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums nur einmal gewährt. Nach Ablauf des 10-Jahres-Zeitraums können diese Freibeträge nochmals genutzt werden. Durch die frühzeitige Planung und die Vornahme einer Übertragung unter Lebenden ist eine sofortige Ausnutzung der Freibeträge möglich. Wenn der Erbfall erst nach Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung eintritt, ist eine nochmalige Ausnutzung der Freibeträge möglich. Bei großen Vermögen und frühzeitigen Übertragungen können die Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Interessante Gestaltungsalternativen ergeben sich auch bei der Zwischenübertragung über einen Ehepartner, da zum Beispiel Kindern die Freibeträge im Verhältnis zu jedem Elternteil gewährt werden.

Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern bis zum Alter von 27 Jahren wird zusätzlich ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt.

Das allseits sehr beliebte Berliner Testament, bei dem das gesamte Vermögen von Eheleuten auf den Letztversterbenden übergeht ohne die Nachkommen im ersten Erbgang zu berücksichtigen, kann sich als Steuerfalle entpuppen, weil die Freibeträge nur unzureichend ausgeschöpft werden können.

 

Für die Übertragung von Familienheimen besteht im Erbschaftsteuergesetz eine besondere Begünstigung, so dass die Schenkung oder Vererbung an den Ehegatten in der Regel steuerfrei erfolgen kann.

 

Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Übertragung von Betriebsvermögens wurde ab dem Jahr 2009 komplett neu geregelt und ab 2010 zugunsten der Steuerpflichtigen überarbeitet. So zählen Gewerbebetriebe, Freiberuflerpraxen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Betriebsvermögen. Die Begünstigung hat den Grund, die Generationennachfolge und die Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Betrieben nicht zu erschweren.

So werden bei einer Mindestbehaltensfrist und einer Mindestlohnsumme bei der Betriebsfortführung Verschonungsabschläge von bis zu 100 % gewährt. Um die gegebenen Möglichkeiten einer steuergünstigen Gestaltung zu nutzen, ist eine frühzeitige steuerrechtliche Beratung notwendig.

09.02.2011
27.01.2012 Häusliches Arbeits­zimmer als Mittel­punkt der gesamten betrieb­lichen und beruf­lichen Tätigkeit
In zwei Urteilen hat der BFH erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die...
24.01.2012 Aufbewahrungs­pflichten für Buchführungs­unterlagen
Für Buchführungsunterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von sechs und zehn Jahren (§ 147 AO). Beginn der jeweiligen Aufbewahrungsfrist...
19.01.2012 Kosten für die Adoption eines Kindes sind keine außerge­wöhnlichen Belastungen
Der 6. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.10.2011 (Az.: 6 K 1880/10) entschieden, dass Adoptionskosten...
16.01.2012 Steueran­meldungen recht­zeitig abgeben!
Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht...
11.01.2012 Einsprüche gegen die Höhe des Zins­satzes bei Vollver­zinsung werden zurück­gewiesen
Die Finanzverwaltung hat Einsprüche gegen die Festsetzung der Zinsen nach § 233a AO per Allgemeinverfügung zurückgewiesen, soweit mit...
10.01.2012 Wieder Muster­verfahren zu den Ausbildungs­kosten anhängig
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05.01.2012 Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regel­mäßiger Arbeits­stätte
Mit Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 hat der BFH entschieden, dass die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht anwendbar ist, wenn...
03.01.2012 Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR beruht auf einer wirksamen Rechts­grundlage
Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.2011 X R 18/09 entschieden, dass Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung...
29.12.2011 Keine Berücksichtigung von Zivil­prozesskosten als außerge­wöhnliche Belastungen - Nicht-Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011
Mit Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10 hat der BFH entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu...
27.12.2011 Termine und Fristen zum 31.12.2011 beachten!
Arbeitnehmer und Rentner müssen auf folgende Termine und Fristen zum 31.12.2011 (sog. Ausschlussfristen) achten, um ihre Ansprüche...
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